Urlaub in Corona Krise

Die häufigsten Ansteckungen finden derzeit im familiären und beruflichen Umfeld statt. Dazu zählen unter anderem Geburtstagsfeiern, Familienfeiern, Treffen mit der Familie und Co. Achte auch auf der Arbeit auf ausreichend Belüftung sowie genügend Abstand zu den Kollegen.

Soll man buchen? Soll man warten? Wie beeinflusst die Krise den Tourismus und unser Verhalten bezüglich eines Sommerurlaubs? Was darf der Chef? Bekomme ich Urlaub? Muss ich diesen verbrauchen? Wie viel Urlaubsanspruch besteht überhaupt? Ist Urlaub während Corona sinnvoll?

Derzeit gibt es viele Fragen, welche die Menschen beschäftigen. Die Normalität ist durch Corona stark beschränkt, sodass neue Informationen und Lösungen gefunden werden müssen. Allen voran die beliebte Auszeit von der Arbeit – der Urlaub. Dieser Beitrag soll auf die wichtigsten Fragen eingehen und einen Überblick geben. Ausschlaggebend in diesem Artikel ist Österreich, obwohl sich die meisten Antworten auch auf Deutschland und die Schweiz beziehen.

Urlaub fahren trotz Corona?

Solltest du derzeit auf Urlaub fahren? Es wird davon abgeraten über die Grenzen zu fahren, allerdings sollte Urlaub im eigenem Land – sofern dort die Lage unter Kontrolle ist – kein Problem darstellen. Im eigenen Land genießt du viele Annehmlichkeiten wie die gleiche Sprache, dasselbe Gesundheitssystem, rasche Hilfe und einen einfachen Weg vom Urlaub zurück zu kommen. Wichtig ist im Urlaub ebenso die Kontakte einzuschränken und auf genügend Hygiene zu achten. Dies bedeutet ausreichend Abstand, oft Hände waschen, Zurückhaltung bei Buffets usw.

Urlaub gebucht – was jetzt?

Wenn du bereits einen Urlaub gebucht hast, solltest du erst einmal auf eine Nachricht des Reisebüros abwarten. Meist können die Flüge derzeit nicht durchgeführt werden. Ohne Durchführung hast du natürlich Anspruch auf dein Geld (lass dich sofern es derzeit kein Gesetzt gibt nicht unbedingt mit einem Gutschein abfertigen – außer du willst das Reisebüro unterstützten und bist mit den Risiken des Verlustes vertraut). Versuche nicht selbstständig zu stornieren, da du dann auf den Kosten selber sitzen bleibst. Außer: Das Reisebüro führt die Reise durch und du willst diese aus gewissen Gründen nicht antreten.

Urlaub buchen trotz Corona?

Derzeit wird davon abgeraten einen Urlaub zu buchen. Die Lage ist derzeit in den anderen Staaten nicht unter Kontrolle und Gesetzte können sich schnell ändern. Auch wenn du vom sicheren Land A in einem sicheren Land B deinen Urlaub verbringst, ist nicht ausgeschlossen, dass auch Personen aus einem vielleicht unsicheren Land C im Land B Urlaub machen. Es kann also während deines Urlaubs schnell zu einer Verteilung kommen. Heimflüge sind teuer und Grenzen oftmals schneller gesperrt als gedacht.

Wie viel Urlaub gibt es?

In Österreich hast du Anspruch auf 25 Tage pro Jahr (bei einer 5 Tage Woche, ansonsten 30 Werktage bei einer 6 Tage Woche). Nach 25 Arbeitsjahren hast du zudem Anspruch auf 30 Tage pro Jahr (bei 6 Tage Woche 36 Tage).

Arbeitsjahre bezieht sich auf den aktuellen Dienstgeber. Schulzeiten werden mit 4 Jahre eingerechnet (mit einem anderen Arbeitgeber bis zu 7 Jahre). Studienzeiten mit 5 Jahre (Studium plus Arbeitsverhältnis maximal 12 Jahre). Das Maximum holt man zum Beispiel somit aus einem Studium plus einem Arbeitgeber mit 20 Jahren oder einem Arbeitgeber mit 7 Jahre (maximal) plus dem aktuellen mit 13 Jahren.

Bei einer Teilzeit werden die Urlaubstage auf die Arbeitstage gebrochen. Bei einer 3 Tage Woche stehen dir also 15 Urlaubstage zu.

Der Urlaubsanspruch gliedert sich zudem noch an der Zeit im Betrieb:

  • 2 Wochen => 1 Arbeitstag
  • 1 Monat => 2 Arbeitstage
  • 2,5 Monate => 5 Arbeitstage
  • ab 7 Monaten => Anspruch auf den Jahresurlaub

Der Urlaub verfällt (verjährt) nach Ablauf von 2 Jahren nach Anspruch. Dies bedeutet, es bleiben insgesamt 3 Jahre Zeit den Urlaub zu konsumieren. Konsumierte Urlaubstage werden immer vom ältesten offenen Urlaub abgezogen.

Darf der Chef Urlaub anordnen?

Urlaub muss zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Bewilligter Urlaub darf nicht mehr gestrichen werden (Ausnahme: Betriebnotstand – hier muss der Arbeitgeber die Kosten der Stornogebühren übernehmen). Ein zwangsweiser Urlaub ist nicht gestattet.

Aufgrund von Corona darf in Österreich auch Urlaub von Betrieben einseitig angeordnet werden.

Weitere Informationen zu Corona

Weitere Informationen zu Corona findest du unter nachfolgenden Artikeln: