Strompreisbremse, Stromkostenzuschuss, Netzkostenzuschuss – FAQ

Weitere Informationen findest du im allgemeinen Informationsbeitrag zur Strompreisbremse. Berechnungsbeispiele findest du im Beitrag Berechnungsbeispiele für Stromkostenzuschuss und Netzkostenzuschuss. Ein kurzes Dokument sowie eine Grafik findest du im Beitrag „Stromkostenbremse in 4 Schritten selber berechnen„.

Was ist die Strompreisbremse?

Die Strompreisbremse besteht aus dem Stromkostenzuschuss und dem Netzkostenzuschuss. Der Stromkostenzuschuss wird jeder natürlichen Person in den Lastprofilen H0, HA und HF pro Zählpunkt bis zu 2900kWh pro Jahr gewährt. Dabei handelt es sich um eine Nettoposition, welche zwischen 10ct/kWh und 40ct/kWh greift. Ein Antrag ist hierfür nicht notwendig. Einkommensschwache Haushalte erhalten außerdem den Netzkostenzuschuss. Auch jener wird automatisch berechnet und reduziert die Netzkosten um 75% bis zu einem Maximalbetrag von 200€ pro Jahr.

Was ist der Stromkostenzuschuss?

Der Stromkostenzuschuss gilt bis zu einem Grundkontingent von 2900kWh pro Zählpunkt in den Lastprofilen HO, HA und HF für natürliche Personen für den Energiepreis des Lieferanten über 10ct/kWh bis zu 40ct/kWh (netto, keine USt.). Der Energiepreis umfasst Arbeitspreis, Grundpreis, Rabatte & Boni und die Stromkostenzuschuss wird ohne Antrag ab 01.12.2022 bis 30.06.2024 gewährt. Der maximale Stromkostenzuschuss beträgt somit 870€ netto (2900*0,30ct).

Was ist der Netzkostenzuschuss?

Zwischen 01.01.2023 und 30.06.2024 wird für einkommensschwache Haushalte ein Netzkostenzuschuss in Höhe von 75% (netto) für vom Netzbetreiber verrechnete Systemnutzungsentgelte mit Ausnahme von sonstigen Leistungen (Mahnungen, Abschaltung, etc.) bis zu einer maximalen jährlichen Höhe von 200€ (netto) gewährt. Die Umsetzung erfolgt über die GIS-Befreiung – im System als Ökostrombefreiung deklariert.

Wie wird der Stromkostenzuschuss berechnet?

Der Stromkostenzuschuss wird über den Betrag und die Menge im jeweiligen Zeitraum berechnet.
Betrag: MAX(0; MIN(0,4; (Summe Grundgebühr im Zeitraum + Summe Energiekosten im Zeitraum – Summe Boni im Zeitraum) / (Verbrauch im Zeitraum) – 0,1))
Menge: MIN(Verbrauch im Zeitraum ; 2900 / 365 * (Tage der Rechnung))
Netto: Betrag * Menge

Wie wird der Netzkostenzuschuss berechnet?

Der Netzkostenzuschuss ist die Nettosumme der Systemnutzungsentgelte mit Ausnahme von sonstigen Leistungen * 0,75 (75 Prozent) bis zu einer maximalen Höhe von 200€ pro Jahr.
Netto: MIN(Systemnutzungsentgelte (netto, ohne sonstigen Leistungen) * 0,75 ; 200 / 365 * (Tage der Rechnung))

Wer bekommt den Stromkostenzuschuss?

Alle natürliche Personen in den Lastprofilen HO, HA und HF bekommen ohne Antrag ab 01.12.2022 bis 30.06.2024 den Stromkostenzuschuss. Dabei wird der Energiepreis des Lieferanten über 10ct/kWh bis zu 40ct/kWh (netto, keine USt.) gedeckelt. Der Energiepreis umfasst dabei neben Arbeitspreis und Grundpreis (Grundgebühr) auch Rabatte und Bonuszahlungen.

Wer bekommt den Netzkostenzuschuss?

Einkommensschwache Haushalte (jene mit GIS Befreiung, welche auch Ökostrom/EAG befreit sind) bekommen automatisch einen Netzkostenzuschuss zwischen dem 01.01.2023 und 30.06.2024. Der Netzkostenzuschuss wird in Höhe von 75% (netto) für vom Netzbetreiber verrechnete Systemnutzungsentgelte mit Ausnahme von sonstigen Leistungen (Mahnungen, Abschaltung, etc.) bis zu einer maximalen jährlichen Höhe von 200€ (netto) gewährt.

Werden Boni berücksichtigt? Reduzieren Boni den Stromkostenzuschuss?

Boni auf den Energieanteil reduzieren den Stromkostenzuschuss und werden bei der Berechnung des Stromkostenzuschusses abgezogen. Vor allem bei hohen Boni und vielen Energiefreitagen kann es vorkommen, dass somit kein Stromkostenzuschuss gewährt wird, weil die 10 Cent (Untergrenze) nicht erreicht werden.

Was passiert bei einem 0kWh Verbrauch? Wird die Grundgebühr gedeckelt?

Bei einem Verbrauch von 0kWh wird kein Stromkostenzuschuss gewährt. Der Mindestverbrauch für die Gewährung des Stromkostenzuschusses beträgt somit 0,1kWh.

Werden Preiserhöhungen berücksichtigt?

Die Preiserhöhungen werden automatisch beim Stromkostenzuschuss berücksichtigt. Zu betrachten ist dabei immer der gesamte Zeitraum. Beispiel: 200kWh mit 30 Cent und 200kWh mit 40 Cent machen einen gesamten Betrag von 200*0,3+200*0,4 = 140€. Dieser Wert ist in die Formel unter dem Punkt „Summe Energiekosten im Zeitraum“ einzufügen.

Was passiert mit Verbräuchen über 2900kWh?

Der Stromkostenzuschuss gilt nur bis zu einem Verbrauch von 2900kWh. Sollte der Verbrauch höher sein wird kein Stromkostenzuschuss gewährt und es ist der volle Betrag an den Energielieferanten zu leisten. Durch die Einbeziehung der Grundgebühr reduziert sich bei höheren Verbrauch de facto im Grenzbereich die Schwelle des Überschreitens der unteren Grenze von 10 Cent.

Ist der Zeitraum (Tageskontingent) entscheidend?

Nein. Auch wenn 2900kWh durch 365 einem Tageskontingent von 7,95kWh entspricht ist dies nicht ausschlaggebend, sofern der Energielieferant nicht wechselt. Beispielhaft könnten 1 Monat 0kWh verbraucht werden und 1 Monat 200kWh. Über den Zeitraum von 2 Monate sind somit 200kWh verbraucht worden. Bei einem Lieferantenwechsel allerdings können nicht verbraucht Einheiten nicht mitgenommen werden!

Können bei einem Energielieferanten Wechsel nicht verbrauchte Einheiten übernommen werden?

Nein. Bei einem Energielieferanten Wechsel kann das Kontingent nicht übernommen werden. Bei einem gleichbleibenden Tagesverbrauch ist dies allerdings nicht weiter dramatisch, sofern allerdings der Verbrauch stark schwankt kann es einen negativen Einfluss haben. Würden im Sommer (6 Monate) 1000 kWh verbraucht werden, anschließend ein Lieferantenwechsel erfolgen und im Winter (6 Monate) 1900 kWh wird nicht der volle Stromkostenzuschuss gewährt. Würde der Lieferant derselbe bleiben und eine Jahresrechnung stellen, so würde es sich mit 2900kWh perfekt ausgehen. Durch den Wechsel stehen beiden Energielieferanten 6 Monate zu, dies bedeutet 2900 / 2 = 1450kWh. Beim ersten Lieferanten würde man somit auf 450kWh verzichten, beim zweiten würde es für 450kWh keinen Stromkostenzuschuss geben!

Wird der Stromkostenzuschuss beim TZB (Teilzahlungsbetrag) berücksichtigt?

Die meisten Stromanbieter berücksichtigen den Stromkostenzuschuss beim Teilzahlungsbetrag bereits. Da allerdings per 01. Jänner bei vielen Netzanbieter als auch Energieanbieter die Preise abermals steigen, wird davon nicht viel über bleiben. Ebenso wird ab 01.01.2023 wieder die EAG Steuer fällig (früher Ökostromförderbeitrag).

Wo finde ich mein Lastprofil?

Das Lastprofil ist auf der Rechnung pro Zählpunkt angeführt. Für den Stromkostenzuschuss werden nur Lastprofile H0, HA und HF berücksichtigt. Alternativ befindet sich das Lastprofil auf dem Netzvertrag des Netzanschlusses oder es ist per Mail oder telefonisch beim jeweiligen Netzanbieter zu hinterfragen.

Ab wann ist der Stromkostenzuschuss in der Rechnung ersichtlich?

Jegliche Rechnung ab 01.12.2022 beinhaltet den Stromkostenzuschuss. In den meisten Fällen ist jener in den Blöcken Energie oder am Ende vor der Steuer angedruckt.

Deckt die Stromkostenbremse die steigenden Energiekosten?

Durch die derzeit geplante Einführung der EAG Steuer wird die Stromkostenbremse vermutlich mit dieser kompensiert. Aus diesem Grund werden sich für einen normalen Haushalt keine Einsparungen ergeben, auch wenn der Gesetzgeber dies oftmals so anklingen lässt.

Wie beeinflussen monatliche oder unterjährige Rechnungen den Stromkostenzuschuss?

Der Stromverbrauch kann pro Rechnungszeitraum variabel eingesetzt werden, wobei es immer auf den Rechnungszeitraum ankommt. Bei einer Jahresrechnung hat der Kunde somit 2900kWh zur Verfügung, bei einer Monatsrechnung monatlich nur (2900 / 365 * 30/31) ungefähr 240kWh. Dies bedeutet, dass im Sommer etwa der Verbrauch das Kontingent des Stromkostenzuschuss unterschreitet und im Winter überschreitet. Dadurch kann es zu einem verschenkten Kontingent und nicht zur vollen Ausreizung des Stromkostenzuschusses kommen.

Ab wann gilt die Strompreisbremse?

Die Strompreisbremse gilt in Österreich ab dem 01.12.2022. Hierbei ist zu beachten, dass der Stromkostenzuschuss (SKZS) ebenso mit 01.12.2022 gewährt wird, während der Netzkostenzuschuss (NKZS) erst per 01.01.2023 beginnt und somit insgesamt um ein Monat kürzer gewährt wird.

Bis wann gilt die Strompreisbremse?

Die Strompreisbremse gilt in Österreich bis zum 30.06.2024. Insgesamt bedeutet dies für den Stromkostenzuschuss eine Laufzeit vom 01.12.2022 bis 30.06.2024 und für den Netzkostenzuschuss eine Laufzeit vom 01.01.2023 bis 30.06.2024.

Wann kommt die Strompreisbremse?

Die Strompreisbremse für den Stromkostenzuschuss kommt per 01.12.2022 während die Strompreisbremse für den Netzkostenzuschuss per 01.01.2023 startet. Beide Zuschüsse enden gemeinsam am 30.06.2024.

Wann tritt Strompreisbremse in Kraft?

Die Strompreisbremse in Österreich ist in zwei Teile aufgesplittet. Der Stromkostenzuschuss tritt per 01.12.2022 in Kraft und gilt für den Energieblock. Der Netzkostenzuschuss tritt per 01.01.2023 in Kraft und gilt für die Systemnutzungsentgelte. Beide Zuschüsse enden per 30.06.2024.

Was ist die Strompreisbremse?

Die Strompreisbremse wurde von der österreichischen Regierung zur Abfederung von Stromkosten (Energiekosten) und für sozial Bedürftige auch zur Abfederung der Netzkosten implementiert. Die Strompreisbremse besteht aus einem Stromkostenzuschuss zwischen 01.12.2022 und30.06.2024 sowie einem Netzkostenzuschuss zwischen dem 01.01.2023 und 30.06.2024.

Wer bekommt die Strompreisbremse?

Die Strompreisbremse unterteilt sich in den Stromkostenzuschuss und den Netzkostenzuschuss. Der Stromkostenzuschuss wird jeder natürlicher Person ohne Antrag mit einem Haushaltszählpunkt und den dazugehörigen Lastprofilen H0, HA und HF gewährt. Der Netzkostenzuschuss wird allen Personen mit GIS Befreiung (Ökostrombefreiung / EAG Steuer Befreiung) ebenso automatisch und ohne Antrag gewährt.

Wer bekommt eine Strompreisbremse?

Die Strompreisbremse unterteilt sich in den Stromkostenzuschuss und den Netzkostenzuschuss. Der Stromkostenzuschuss wird jeder natürlicher Person ohne Antrag mit einem Haushaltszählpunkt und den dazugehörigen Lastprofilen H0, HA und HF gewährt. Der Netzkostenzuschuss wird allen Personen mit GIS Befreiung (Ökostrombefreiung / EAG Steuer Befreiung) ebenso automatisch und ohne Antrag gewährt.

Wie bekomme ich die Strompreisbremse?

Die Strompreisbremse bestehend aus dem Stromkostenzuschuss und Netzkostenzuschuss wird automatisch auf den nächsten Stromrechnungen ausgewiesen sein. Der Abzug erfolgt dabei automatisch und wird im Hintergrund von den Energielieferanten und den Netzbetreibern sowie dem Bund gegenverrechnet. Ein Antrag auf einen Stromkostenzuschuss oder Netzkostenzuschuss bedarf es nicht.

Wie wird die Strompreisbremse berechnet?

Die Strompreisbremse setzt sich aus dem Stromkostenzuschuss und dem Netzkostenzuschuss zusammen. Beim Stromkostenzuschuss werden maximal 2900kWh pro Jahr mit einer Untergrenze von 0,10 Cent und einer Obergrenze von 0,40 Cent vergütet. Beim Netzkostenzuschuss sind es 200€ pro Jahr für angefallene Systemnutzungsentgelte. Genaue Berechnungen findest du im Beitrag Beispielsberechnungen zur Strompreisbremse.

Wie bekommt man die Strompreisbremse?

Die Strompreisbremse besteht aus dem Stromkostenzuschuss und dem Netzkostenzuschuss. Der Stromkostenzuschuss wird automatisch und ohne Antrag jeglichen natürlichen Personen mit einem Haushaltsanschluss und den Lastprofilen H0, HA und HF gewährt. Für den Netzkostenzuschuss benötigt es ebenso keinen gesonderten Antrag. Alle Personen mit einer GIS Befreiung und einer Ökostrombefreiung / EAG Steuer Befreiung bekommen diesen Zuschuss automatisch.

Wie funktioniert die Strompreisbremse?

Die Strompreisbremse besteht aus einem Stromkostenzuschuss und einem Netzkostenzuschuss. Beim Stromkostenzuschuss werden sämtliche Energieentgelte (Arbeitspreis, Grundgebühr, Boni) im Zeitraum herangezogen und auf einem Preis pro kWh gebracht. Anschließend wird noch die Menge berechnet, wodurch sich schlussendlich der Zuschuss ergibt. Beim Netzkostenzuschuss werden die Systemnutzungsentgelte bis zu einem Nettobeitrag von 200€ pro Jahr gefördert. Genaue Berechnungen findest du im Beitrag Beispielsberechnungen zur Strompreisbremse.

Wie funktioniert die Strompreisbremse?

Der Strompreis soll durch einen Stromkostenzuschuss für einen Grundverbrauch von maximal 2900kWh pro Jahr zwischen einer Untergrenze von 10 Cent und einer Obergrenze von 40 Cent gefördert werden. Der maximale Zuschuss beträgt dadurch 30 Cent und versteht sich immer Netto. Für größere Haushalte mit mehr als 3 Personen (Mehrpersonenhaushalte) soll ein ein zusätzliches Kontingent geben.

Was ist ein Lastprofil?

Ein Lastprofil repräsentiert einen Lastgang (zum Beispiel den Stromverbrauch) über einen Zeitraum (Tag, Monat). Dies wird benötigt um besser prognostizieren und bilanzieren zu können. Dabei gibt es verschiedene standardisierte Lastprofile, etwa H0 für Haushalt. Ein H0 Profil kann sich als der Stromverbrauch eines durchschnittlichen Bürgers pro 15 Minuten über das gesamte Jahr vorgestellt werden. Nachts wenig Strom, Vormittags eine kurze Spitze nach dem Aufstehen, am Abend Spitzen zum Kochen und im Winter ein höhere Verbrauch (durch Licht) als im Sommer.

Welche Lastprofile umfasst die Strompreisbremse?

Der Stromkostenzuschuss umfasst lediglich die standardisierten Lastprofile H0, HA und HF. Dies sind Lastprofile welche einem Haushalt zugeordnet werden können.

Welche Lastprofile gibt es?

Es gibt standardisierte Lastprofile und individuelle Lastprofile. Die standardisierten Lastprofile sind klar von der E-Control geregelt und umfassen etwa Haushalt (z.B. H0), Gewerbe (z.B. G1), Landwirtschaft, unterbrechbare Lieferungen (z.B. ULA), Industrie und Co. Bei den individuellen Lastprofilen handelt es sich um den persönlichen Lastgang, gemessen durch den Smart Meter. Auch wenn bereits ein Smart Meter im Haushalt verbaut wird, wird weiterhin ein standardisiertes Lastprofil hinterlegt.

Wo Lastprofil finden?

Das Lastprofil findest du auf deinem Netzzugangsvertrag deines Netzbetreibers. Alternativ kannst du deinen Netzbetreiber auch telefonisch oder per Mail kontaktieren. Ebenso findest du das Lastprofil auf der Netzrechnung im Bereich der Ablesungen. Bei einer All Inklusiv Rechnung (Gesamtrechnung von Strom und Netz) findest du das Lastprofil ebenso im Ableseblock.

Was ist ein Zählpunkt?

Ein Zählpunkt ist ein Einspeise- oder Entnahmepunkt aus dem öffentlichen Stromnetz. In der Regel entspricht jeder Zähler im Haushalt auch einem Zählpunkt. Zähler sind dabei jene Geräte, welche Smart Meter sind oder mit einer drehenden Scheibe den Strom zählen (Ferraris-Zähler). Nicht dazugezählt werden dürfen Zusatzgeräte, welche eventuell nur die Umschaltung zwischen Tag und Nacht vollziehen.

Wo finde ich meine Zählpunkte?

Die Zählpunkte findest du im Netzzugangsvertrag deines Netzlieferanten, alternativ kannst du jene auch telefonisch oder per Mail erfragen. Außerdem werden dir alle Zählpunkte auch in jeder Netzrechnung angedruckt, solltest du eine gemeinsame Rechnung für Energie und Netz bekommen (All Inklusive Rechnung) findest du die Zählpunkte ebenso dort.

Wo finde ich das Lastprofil?

Das Lastprofil findest du auf deinem Netzzugangsvertrag deines Netzbetreibers. Alternativ kannst du deinen Netzbetreiber auch telefonisch oder per Mail kontaktieren. Ebenso findest du das Lastprofil auf der Netzrechnung im Bereich der Ablesungen. Bei einer All Inklusiv Rechnung (Gesamtrechnung von Strom und Netz) findest du das Lastprofil ebenso im Ableseblock.

Strompreisbremse Österreich zwei Haushalte ein Zähler

Gefördert wird immer ein Zählpunkt, wobei pro Zählpunkt zumindest ein Zähler verbaut sein muss. Bei zwei Haushalten mit lediglich einen Zähler gibt es auch nur einen Zählpunkt, wodurch die Strompreisbremse nur einmal berücksichtigt wird.

Strompreisbremse Österreicher zwei Zähler

Bei mehren Zähler muss betrachtet werden, ob beide Zähler auf einen separaten Zählpunkt hängen. Dies ist im Netzzugangsvertrag oder in der Netzrechnung ersichtlich. Sollte dies der Fall sein, so ist zu prüfen, wie viele Zählpunkte (Zähler) ein standardisierte Lastprofil H0, HA oder HF hinterlegt haben. Auch dies Informationen findest du im Netzzugangsvertrag oder auf deiner Netzrechnung. Pro Zählpunkt mit standardisierten Lastprofil bekommst du die Strompreisbremse, wobei beide Zählpunkte separat hinsichtlich Verbräuche und Zeiträume betrachtet werden.

Strompreisbremse Österreich für wen

Die Strompreisbremse in Österreich gilt für alle natürlichen Personen sowie jedem Zählpunkt mit einem standardisierten Lastprofil H0, HA oder HF. Die Maximalmenge sind dabei 2900kWh pro Jahr und die Förderung wirkt sich lediglich auf den Netto Preis aus (Steuer ist voll zu bezahlen). Die maximale Förderhöhe sind 30 Cent zwischen der Untergrenze von 10 Cent und der Obergrenze von 30 Cent.

Strompreisbremse Österreich ab wann?

Die Strompreisbremse in Österreich tritt für den Stromkostenzuschuss ab 01.12.2022 in Kraft. Jegliche Rechnungen mit Zeiträumen über den 30.11.2022 sind somit automatisch berücksichtigt (sofern ein Anspruch besteht). Der Netzkostenzuschuss gilt erst ab 01.01.2023.

Strompreisbremse Österreich wie beantragen?

Die Strompreisbremse in Österreich muss nicht beantragt werden. Der Energieanbieter berücksichtigt jene voll automatisch. Personen sollten trotzdem ihre Zähler auf Richtigkeit hinsichtlich Lastprofil und Zählpunkte kontrollieren. Eine rückwirkende Änderung (z.B. durch ein falsches Lastprofil) ist nicht möglich.

Strompreisbremse Österreich wer bekommt?

Die Strompreisbremse in Österreich gilt für alle natürlichen Personen sowie jedem Zählpunkt mit einem standardisierten Lastprofil H0, HA oder HF. Die Maximalmenge sind dabei 2900kWh pro Jahr und die Förderung wirkt sich lediglich auf den Netto Preis aus (Steuer ist voll zu bezahlen). Die maximale Förderhöhe sind 30 Cent zwischen der Untergrenze von 10 Cent und der Obergrenze von 30 Cent.

Strompreisbremse Österreich wie lange?

Die Strompreisbremse gilt für den Stromkostenzuschuss zwischen dem 01.12.2022 und dem 30.06.2024 und für den Netzkostenzuschuss zwischen dem 01.01.2023 und dem 30.06.2024. Es ist kein Antrag dafür notwendig, sondern der Energieanbieter bzw. Netzanbieter ziehen die Zuschüsse automatisch von der Rechnung ab.

Strompreisbremse Österreich wie funktioniert?

Die genaue Berechnung der Strompreisbremse in Österreich kannst du in den sehr informativen Beiträgen „Einfache Anleitung zur Berechnung Ihrer Strompreisbremse“ sowie „Strompreisbremse, Stromkostenzuschuss, Netzkostenzuschuss – Berechnung und Beispiele“ nachlesen. Dort findest du auch viele Berechnungsbeispiele und Erklärungen sowie die Formel zur Berechnung der Strompreisbremse.

Strompreisbremse Österreich Wärmepumpe

Die Strompreisbremse gilt in Österreich für alle Zählpunkte mit standardisierten Lastprofil H0, HA und HF. Wärmepumpen unterliegen in Österreich oftmals dem standardisierten Lastprofil H0, wodurch auch für Wärmepumpen ein Stromkostenzuschuss gewährt wird.

Strompreisbremse Österreich pro Zähler

Die Strompreisbremse in Österreich gilt pro Zählpunkt und nicht pro Zähler. In der Regel entspricht aber ein Zähler in einem Haushalt auch einem Zählpunkt. Zähler können sie daran erkennen, dass Werte angezeigt werden (Ferraris-Zähler oder Smart Meter). Am Netzzugangsvertrag als auch in der Netzrechnung werden alle Zählpunkte inklusive der zugehörigen Lastprofiel aufgelistet.

Strompreisbremse Österreich pro Zählpunkt

Die Strompreisbremse gilt in Österreich pro Zählpunkt separat für die standardisierten Lastprofile H0, HA und HF. Jeder Zählpunkt wird dabei im einzelnen betrachtet und eine Mitnahme von Mengen oder Verteilung zwischen den Zählpunkten ist nicht möglich.

Strompreisbremse Österreich rückwirkend

Die Strompreisbremse in Österreich wirkt nicht rückwirkend, sondern gilt tagesaliquot ab dem 01.12.2022. Personen werden gebeten vorab das Lastprofil zu überprüfen und gegebenenfalls den Netzbetreiber zu kontaktieren.

Strompreisbremse Österreich Kontingent

Das Kontingent der Strompreisbremse in Österreich sind 2900kWh pro Jahr. Dies bedeutet, dass die Menge auf den Abrechnungszeitraum hinuntergebrochen werden muss. Dazu wird zuerst ein Tageswert berechnet, also 2900kWh / 365 Tage. Anschließend muss nun mit dem Abrechnungszeitraum (nur im Zeitraum in welchem die Strompreisbremse wirkt!) multipliziert werden.

Strompreisbremse Österreich mehrere Zähler

Bei mehren Zähler muss betrachtet werden, ob beide Zähler auf einen separaten Zählpunkt hängen. Dies ist im Netzzugangsvertrag oder in der Netzrechnung ersichtlich. Sollte dies der Fall sein, so ist zu prüfen, wie viele Zählpunkte (Zähler) ein standardisierte Lastprofil H0, HA oder HF hinterlegt haben. Auch dies Informationen findest du im Netzzugangsvertrag oder auf deiner Netzrechnung. Pro Zählpunkt mit standardisierten Lastprofil bekommst du die Strompreisbremse, wobei beide Zählpunkte separat hinsichtlich Verbräuche und Zeiträume betrachtet werden.

Strompreisbremse Österreich Brutto oder Netto

Die Strompreisbremse in Österreich gilt lediglich netto, sodass die Steuer in jedem Fall voll zu zahlen ist. Bei der Berechnung des Zuschusses dürfen deshalb auch nur die Netto Energiepreise herangezogen werden. Auch die Untergrenze und Obergrenze versteht sich netto.

Alle Angaben ohne Gewähr, Stand November 2022