Mieterstrom und gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen klingen im ersten Moment nicht sehr vielsagend. Doch was steckt hier eigentlich dahinter? Wie kann dieses Konzept der Umwelt helfen und gleichzeitig kostengünstig sein?
Photovoltaik auf Mehrparteien-Häuser
Bisher war Photovoltaik meist nur auf Einfamilienhäusern vorhanden. Neben den vielen technischen Hürden mussten nämlich auch rechtliche Hürden überwunden werden. Bei einem Einfamilienhaus ist alles bei einer Partei, wodurch dies rasch und schnell geht. Doch sobald mehrere Parteien in einem Haus wohnen wird es schwierig. Wer zahlt die Errichtungskosten? Wer zahlt die Wartungskosten? Wer bekommt was vom Kuchen ab? Wer ist Teilnahmeberechtigt? Wie wird das Dach aufgeteilt? Viele Fragen – kaum Antworten.
Seit Sommer 2017 ist es aber nun möglich Photovoltaikanlagen aber auch Kleinwasserkraftwerke oder Blockheizkraftwerke gemeinschaftlich zu betrieben. Neben dem Wohnungseigentümer (oftmals auch Gebäudeeigentümer) werden hierbei aber auch Mieter angesprochen. Aus diesem Grund ist auch oftmals die Bezeichnung Mieterstrom im Umlauf. Der offizielle Name lautet allerdings gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen.
Voraussetzungen für Mieterstrom / Voraussetzungen für gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen
- SmartMeter
- Erzeugungsanlage (Photovoltaik, Kleinwasserkraftwerk, Blockheizkraftwerk) mit Anschluss an die Hauptleitung und eigenem Zählpunkt
- mindestens zwei Parteien
- Vereinbarung zur Aufteilung (statisch oder dynamisch)
- Informieren des Netzbetreibers über die Aufteilung
Vorteile von Mieterstrom und Vorteile von gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen
- Keine großen Änderungen der Elektroinstallationen notwendig
- Selbstversorgung durch eine eigen Anlage
- Schonend für die Umwelt
- Sparen bei Energiekosten, Netzentgelte und Steuern
Umsetzung Mieterstrom
Photovoltaik wird immer günstiger und nun macht der Umstieg auf eine Photovoltaikanlage immer mehr Sinn. Doch je größer die Anlage umso effizienter ist diese. Und umso geringer sind die laufenden Kosten wie Wartungskosten, Errichtungskosten, etc. Aus diesem Grund macht es durchaus Sinn, auf großen Gebäuden Photovoltaikanlagen zu installieren. Oftmals sind dort nämlich schwere Klimageräte oder ein Dachpool aufgrund des hohen Gewichts nicht möglich. Photovoltaikanlagen allerdings schon. So können auch Dachanlagen in den Städten mit Photovoltaik Anlagen ausgerüstet werden und ökologischen Sonnenstrom erzeugen. Doch nicht nur Wohnungshäuser – auch Bürogebäude und Einkaufszentren sollen zukünftig von den gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen profitieren.
FAQ Gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen / FAQ Mieterstrom
Habe ich mit Mieterstrom weiterhin die freie Auswahl des Energieversorgers?
Ja. Der Strom von der Erzeugungsanlage steht den Mietern zur Verfügung. Für den Reststrom kann der Energieversorger frei gewählt werden. Der Netzlieferant bleibt allerdings für den Reststrom immer derselbe – je nach Gebiet in welchem du wohnst.
Muss ich bei einem Mieterstromprojekt teilnehmen?
Nein. Keiner kann dich dazu zwingen. Du beziehst deinen Strom ganz normal aus dem Netz und dem Energieversorger deiner Wahl. Aber da Strom kein Mascherl hat, kann es gut sein, dass etwas Mieterstrom in deiner Wohnung landet.
Muss ein Smart Meter Zähler vorhanden sein und diesem zugestimmt werden?
Für die Abrechnung benötigt es Viertelstundenwerte (15 Minute Werte). Aus diesem Grund wird nicht nur ein Smart Meter benötigt, sondern auch die Zustimmung der Verwendung der Viertelstundenwerte. Dadurch erfolgt die Auslesung, Verarbeitung und Verwendung dieser Messwerte. Der Anlagenbetreiber ist für die Zustimmung für ein Mieterstromprojekt oder Projekt einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage zuständig.
Sorgt Mieterstrom oder gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen für ein autarkes Netz?
Nein. Da die Photovoltaikanlage mit der Hauptleitung (Stromeinspeisung und –Ausspeisung) verbunden ist, fällt bei einem Stromausfall auch mit Mieterstrom der Strom aus. Ein autarkes eigenes Netz gibt es somit nicht. Die Mieterstromanlage schützt in diesem Sinne nicht vor einem Blackout und eignet sich nicht als Schutz vor einem Stromausfall.
Wird für Mieterstrom beziehungsweise gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen eine Konzession benötigt?
Nein. Lediglich eine Errichtungsgenehmigung und/oder Betriebsbewilligung wird benötigt.
Können mehrere Mieterstromanlagen zusammengeschlossen werden?
Jein. Hier geht es um einen Hauptanschlusspunkt von einem Gebäude oder etwa einer Wohnanlage. Energie durch das öffentliche Leitungsnetzt zu leiten ist daher unzulässig. Wenn die gesamte Wohnanlage allerdings nur eine Steigleitung besitz können auch auf mehreren Dächern der Wohnanlage eine gemeinschaftliche Erzeugungsanlage montiert und angeschlossen werden. Wichtig ist eben die eine Hauptleitung (Steigleitung), an welcher alle Erzeugungsanlagen angeschlossen werden müssen.
Worin liegt der Unterschied zwischen statischer und dynamischer Abrechnung bei Mieterstrom?
Bei der statischen Aufteilung werden die Anteile der Photovoltaik Anlage vorab vereinbar. Jeder besitzt zum Beispiel 5% und hat damit ein Anrecht auf 5% der Stromproduktion der Anlage. Wird der Strom nicht verbraucht, so wird er an das Netz abgegeben. Der überschüssige Strom wird allerdings der Gemeinschaft zugerechnet und kann somit an die Mieter (oder nur jene Mieter, welche den Strom abgegeben haben) zurückgerechnet werden.
Bei einer dynamischen Aufteilung wird der Strom bedarfsgerecht auf die teilnehmenden Parteien aufgeteilt. Dadurch wird der Grad an Eigenversorgung erhöht, wodurch meist der gesamte Eigenstrom verbraucht wird. Der Reststrom wird anschließend an das öffentliche Netz abgegeben. Die Teilnehmer verbrauchen allerdings unterschiedliche Anteile an Strom – sofern alle mehr Strom benötigen als die Anlage produziert erfolgt die Zuordnung durch die Division von Erzeugung durch Gesamtverbrauch mal Verbrauch der einzelnen Wohnung. Eine faire Aufteilung etwa durch alle Mieter bleibt hier leider aus.
Werden für den Strom aus der Photovoltaikanlage Netzentgelte berechnet?
Nein. Da die Mieterstromanlage nur die Steigleitung – nicht jedoch das öffentliche Netz – nutzt, müssen keine Entgelte für das Netz bezahlt werden. Lediglich der Restbezug an Energie wird auch mit den Netzkosten belastet. Auch der Ökostromförderbeitrag, welcher mit dem Netz gekoppelt ist, entfällt somit.
Rechnet sich Mieterstrom?
Jein. Derzeit sind die Erfahrungswerte noch zu gering. Eventuell wird es ein ziemliches Nullsummenspiel. Es kommt einerseits auf die Methode der Abrechnung und die Rückvergütung des nicht verbrauchten Stroms an. Zudem kommt es auf die tatsächliche Nutzung an. Die Sonne scheint meist mittags, wenn viele Bewohner in der Arbeit sind und keinen Strom verbrauchen. Nachts wird der teure Reststrom allerdings wieder bezogen. Das heißt der Einsparfaktor des Ökostromförderbeitrags und Netzentgeltes ist in diesem Fall bei beinahe null und nur die Rückvergütung der Überschussleistung zählt. Bei monatlichen Kosten und Anmeldekosten eher ein negatives Geschäft. Besser sieht es für Anwohner aus, welche den ganzen Tag daheim sind (etwa Pensionisten) oder während des Tages Strom verbrauchen und benötigen (Gewerbe, Industrie und Einkaufszentren). Hier könnte mitunter am Ende des Tages ein Plus stehen.
Vorteile und Nachteile der dynamischen Aufteilung
Der Vorteil der dynamischen Aufteilung bei Mieterstrom ist der hohe Eigenverbrauch. Damit wird eine höhere Rendite erzielt, da der produzierte Strom aus der Photovoltaikanlage teurer an Mieter verkauft werden kann als abgegeben. Dies hat zur Folge, dass die Amortisation der Anlage rasch (zu Lasten der Mieter) von Statten geht. Auch die vertragliche Regelung ist teilweise komplex.
Vorteile und Nachteile der statischen Aufteilung
Bei der statischen Aufteilung von gemeinschaftlichen Anlagen erfolgt eine einfache Abrechnung und Vertragsgestaltung. Jeder kann einen fixen (statischen) Wert der Anlage besitzen und damit beziehen. Allerdings ist der Eigenverbrauchsanteil der Anlage um ein vielfaches geringer und der Storm wird in das öffentliche Netz eingespeist (zu niedrigen Preisen). Eine kurzfristige Mehrnutzung (auch zu Lasten anderer Mieter) ist in diesem Modell nicht möglich, wodurch es als ein faireres Modell gilt. Welches Modell allerdings am besten geeignet ist kommt auf die Rückvergütung sowie den jeweiligen Parteien an.
Gibt es Berechnungsbeispiele bei Mieterstrom / gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen für das statische oder dynamische Modell?
Ja. Die Homepage der Photovoltaik Gemeinschaft bietet Beispielsrechnungen und Musterverträge an. Hier findest du auch Rechenbeispiele für statische und dynamische Modelle.
Faires Modell der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen
Ein faires Modell bei Mieterstrom wäre neben einem fixen Anteil auch die Möglichkeit den Strom über eine gewisse Zeit zu speichern. So könnte zum Beispiel der zugerechnete Strom von Mittag am Abend verbraucht werden. Diese Speicherung könnte mit einem gewissen Betrag berechnet werden. Insgesamt könnte so aber Reststrom gespart werden und damit auch die Netzkosten und Ökostromförderbeitrag. Jeder Mieter wird dadurch genau jenen statischen Anteil kaufen, welcher er an Strom für einen Tag benötigt. Erzeugt die Anlage also 200kW und der Mieter benötigt durchschnittlich pro Tag 20kW, dann wäre ein Anteil von ungefähr 10% ideal. Der Rest müsste als Reststrom bezahlt werden oder könnte (im Falle eines Überschusses) verkauft werden. Hierzu benötigt es allerdings noch ein Gesamtkonzept eines gemeinschaftlichen Speichermodelles (eventuell auch öffentlichem Speichermodells).
Ratgeber
Beachte dass bei Veränderungen der Modalitäten (Einzug, Umzug, Anpassung der Anteile) es zu Kosten kommen kann, welche den Ertrag aus der Anlage erheblich senken können. Sei dir also vorab bereits im klaren, wie du die Anlage haben möchtest.
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