Die Strompreisbremse wurde von der österreichischen Regierung beschlossen und beinhaltet einen Stromkostenzuschuss sowie einen Netzkostenzuschuss. Weitere Informationen findest du im allgemeinen Informationsbeitrag zur Strompreisbremse. Die häufigsten Fragen und Antworten hingegen im Beitrag FAQ Strompreisbremse.
Ein kurzes Dokument sowie eine Grafik findest du im Beitrag „Stromkostenbremse in 4 Schritten selber berechnen„.
Formel zur Berechnung des Stromkostenzuschusses
Betrag: MAX(0; MIN(0,4; (Summe Grundgebühr im Zeitraum + Summe Energiekosten im Zeitraum – Summe Boni im Zeitraum) / (Verbrauch im Zeitraum) – 0,1))
Menge: MIN(Verbrauch im Zeitraum ; 2900 / 365 * (Tage der Rechnung))
Netto: Betrag * Menge
Für den Betrag müssen erstmal die Grundgebühr und die Energiekosten für den Zeitraum des Stromkostenzuschusses addiert werden. Boni müssen von dieser Summe abgezogen werden. Anschließend erfolgt eine Division durch die Menge im Zeitraum (nach Lastprofil aliquotiert). Sollte der Wert geringer als 10 Cent sein, wird kein Stromkostenzuschuss gewährt. Ansonsten erfolgt ein Stromkostenzuschuss bis zu einem Wert von 40 Cent.
Bei der Menge werden zwei Werte benötigt: Der aktuelle Verbrauch im Zeitraum der Rechnung sowie die linear aliquotierte Menge (2900 kWh / Tage im Jahr * Tage der Rechnung). Der geringere der beiden Werte wird anschließend herangezogen.
Der Nettobetrag entspricht der Multiplikation aus dem Betrag und der Menge.
Berechnungsbeispiel zum Stromkostenzuschuss
Bsp1: Einfaches Beispiel
10000 kWh, 0,20ct/kWh Arbeitspreis (netto), 10€ (netto) monatliche Grundgebühr, Zeitraum 1 Jahr
Gesamtenergiepreis: (10.000*0,20 + 10*12) / 10.000 = 2120 / 10.000 = 0,212 ct/kWh
Stromkostenzuschuss: MAX(0;MIN(0,212-0,1; 0,4)) * MIN(2900/365*365;10.000) = 0,112*2900 = 324,80€
Bsp2: Aliquoter Anteil der Strompreisbremse
Eine aliquote Berechnung tritt auf, wenn nicht über den gesamten Zeitraum der Stromkostenzuschuss gewährt wird oder sofern die Rechnung über oder unter ein Jahr hinausgeht.
2100 kWh, 01.08.2022-30.04.2022, 0,12ct/kWh bis 31.12.2022 & 0,23ct/kWh ab 01.01.2023 Arbeitspreis (netto), 10€ Grundgebühr, Mengen: 880 bis 31.11.2022, 300 bis 31.12.2022 und 920 ab 01.01.2023
*Die Mengen wurden nach einem Lastprofil aliquot berechnet, können bei Smart Meter aber auch über eine Ablesung erfolgen.
Gesamtenergiepreis: (300*0,12+920*0,23+10*5)/(910+300) = 321,6 / 1210 = 0,265 ct/kWh
Stromkostenzuschuss: MAX(0;MIN(0,265-0,1; 0,4)) * MIN(2900/365*151;1210) = 0,165*1199,7 = 197,95€
Bsp3: Kein Verbrauch (0kWh)
Bei einem Verbrauch von 0kWh gibt es keinen Stromkostenzuschuss. Es benötigt zumindest 0,1kWh um in den Vorteil des Stromkostenzuschsses zu kommen.
Bsp4: Verbrauch über 2900kWh / Erhöhung der Grundgebühr
Hier wird im November 2021 ein Verbrauch von 50kWh generiert inklusive einer Ablesung am 30.11.2022. Im Dezember gibt es einen 0 Verbrauch. Von Jänner bis Oktober werden weitere 4500 kWh verbraucht. Der zweite Zählpunkt ULA verbraucht 3500kWh von Jänner bis Oktober 2023.
Die Grundgebühr wird per 20.12.2022 von 5,65€ auf 8,33€ erhöht.
Grundgebühr 1: 5,65 * 1,61 * 0,3878 (19/49) = 3,5286
Grundgebühr 2: 8,333 * 10,39 = 86,58€
Verbrauch: 4500 * 0,1275 = 573,75€
Stromkostenzuschuss: (573,75 + 86,58 + 3,5286) / 4500 = 0,14725 – 0,1 = 0,047524 * 2900 / 365 * 335 = 126,49€
Bsp5: Teilweise kein Verbrauch im Ablesezeitraum des Stromkostenzuschusses (mit Ablesung) inkl. Preiserhöhung
Hier wird im November 2021 ein Verbrauch von 50kWh generiert inklusive einer Ablesung am 30.11.2022. Im Dezember gibt es einen 0 Verbrauch. Von Jänner bis Oktober werden weitere 200 kWh verbraucht. Die Grundgebühr wird per 20.12.2022 von 5,65€ auf 8,33€ erhöht.
Grundgebühr 1: 5,65 * 1,61 * 0,3878 (19/49) = 3,5286
Grundgebühr 2: 8,333 * 10,39 = 86,58€
Verbrauch: 200 * 0,1275 = 25,50€
Stromkostenzuschuss: (25,50 + 86,58 + 3,5286) / 200 = 0,578043 – 0,1 = 0,478043 => maximum 0,30 €
Bsp6: Erhöhung des Tarifpreises und der Grundgebühr
Hier wird im November 2021 ein Verbrauch von 50kWh generiert inklusive einer Ablesung am 30.11.2022. Im Dezember gibt es einen 0 Verbrauch. Von Jänner bis Oktober werden weitere 4500 kWh verbraucht. Der zweite Zählpunkt ULA verbraucht 3500kWh von Jänner bis Oktober 2023.
Die Grundgebühr wird per 20.12.2022 von 5,65€ auf 8,33€ erhöht. Außerdem wurde der Verbrauchspreis am 01.03.2023 auf 0,2 (netto) erhöht.
Grundgebühr 1: 5,65 * 1,61 * 0,3878 (19/49) = 3,5286
Grundgebühr 2: 8,333 * 10,39 = 86,58€
Verbrauch 1: 50 * 0,1275 = 6,375€ (wird nicht verwendet, da im November 2022)
Verbrauch 2: 1060,61 * 0,1275 = 135,227775€ => 135,23€
Verbrauch 3: 3439,39 * 0,2 = 687,787€ => 687,88€
Stromkostenzuschuss: (687,88 + 135,23 + 86,58 + 3,5286) / 4500 = 0,2029 – 0,1 = 0,1029 * 2900 / 365 * 335 = 273,98€
Bsp7: Zwei Zählpunkte
Bei zwei Zählpunkten kommt es auf das Lastprofil des zweiten Zählpunktes an. Hat der zweite Zählpunkte ein Lastprofil H0, HA oder HF so wird dieser separat mit eigenem Grundkontingent von maximal 2900kWh berechnet. Es erfolgt keine Übernahme, Aufteilung oder Umverteilung zwischen den einzelnen Zählpunkten. Sofern der zweite Zählpunkt ein anders Lastprofil als H0, HA oder HF aufweist so wird weder der Verbrauch noch die Menge in die Berechnung miteinfließen. Es erfolgt somit ebenso keine Übernahme, Aufteilung oder Umverteilung zwischen den einzelnen Zählpunkten.
Bsp8: Bonuszahlungen, Energiefreitage, Stromkontingent, Abbucherbonus, elektronische Rechnung etc.
Boni verringern den Betrag des Stromkostenzuschusses und werden abgezogen. Der Verbrauch beträgt 1500 kWh und der Rechnungszeitraum lautet von 01.11.2022 bis 30.10.2023. Die aliquotierte Menge im Zeitraum 01.12.2022 bis 30.10.2023 lautet 1370,40kWh. Es wird ein Bonus von 100€ pro Jahr gewährt.
Grundgebühr: 5,65 * 12 * 0,9178 (335/365) = 62,2268
Verbrauch: 1500 * 0,139 * 0,9136 = 190,4856
Zwischensumme: (62,2268+ 190,4856) / 1370,40 = 0,1844
De facto Stromkostenzuschuss ohne Bonus: 0,1844 – 0,1 = 0,0844 * 1370,40 = 115,66€*
Bonus: -100 * 0,9178 (335/365) = -91,78
Summe: -196.8699 / 1370,40 = -0,066973
Stromkostenzuschuss: 0,1844 – 0,0669 = 0,1174 – 0,1 = 0,01174 €/kWh * 1370,40 = 16,08€*
* Die Abweichung zwischen 115,66 – 100€ Bonus = 15,66 und 16,08 ergeben sich durch die Grundgebühr, welche je nach Verbrauch und Bonus unterschiedlich greift.
Bsp9: Monatliche Rechnungen VS Jahresrechnungen / Lieferantenwechsel
Bei stark schwankenden Verbräuchen und Monatsrechnungen oder Lieferantenwechsel kann es vorkommen, dass der Stromkostenzuschuss nicht vollständig gewährt wird. Dies ergibt sich meist aus stark schwankenden Verbräuchen und den Zeitraum für die Durchschnittsberechnung im Abrechnungszeitraum. Längere Abrechnungszeiträume bieten somit mehr Gelegenheit die Schwankungen abzufedern und die Abweichungen zu glätten.
Kunde A: 3 Monatsrechnungen mit Verbräuche 100, 400 und 100 (insgesamt 600) bei einer Grundgebühr von 10€ und einen Arbeitspreis von 20 Cent
Kunde B: eine Rechnung über einen Zeitraum von 3 Monaten, 600kWh Verbrauch, bei einer Grundgebühr von 10€ und einen Arbeitspreis von 20 Cent
Rechnung A1: 10€*1 + 0,20*100 = 30 / 100 = 0,3 – 0,1 = 0,20 * MIN(100;2900/365*31) = 20€
Rechnung A2: 10€*1 + 0,20*400 = 90 / 400 = 0,23 – 0,1 = 0,13 * MIN(400;2900/365*28) = 27,81€
Rechnung A3: 10€*1 + 0,20*100 = 30 / 100 = 0,3 – 0,1 = 0,20 * MIN(100;2900/365*31) = 20€
Rechnung B1: 10€*3 + 0,20*600 = 150 / 600 = 0,25 – 0,1 = 0,15 * MIN(600;2900/365*90) = 90€
Während Kunde 1 in Summe nur 67,81€ bekommt kann sich Kunde 2 aufgrund stark schwankenden Verbrauches und einem längeren Abrechnungszeitraum über 90€ freuen. Der Unterschied beträgt somit rein für 3 Monate 22,19€.
Formel zur Berechnung des Netzkostenzuschusses
Der Netzkostenzuschuss ist die Nettosumme der Systemnutzungsentgelte mit Ausnahme von sonstigen Leistungen * 0,75 (75 Prozent) bis zu einer maximalen Höhe von 200€ pro Jahr.
Netto: MIN(Systemnutzungsentgelte (netto, ohne sonstigen Leistungen) * 0,75 ; 200 / 365 * (Tage der Rechnung))
Alle Angaben ohne Gewähr, Stand November 2022
Hallo, werden die 2900kWh bei der Rechnung abgezogen?