Die Berechnung der beiden Komponenten der Strompreisbremse (Stromkostenzuschuss und Netzkostenzuschuss) ist auch für Laien nicht schwer, da eine annähernd gute und schnelle Schätzung abgegeben werden kann. Weitere Berechnungsbeispiele findets du im Beitrag Berechnungsbeispiele zum Stromkostenzuschuss und Netzkostenzuschuss. Die häufigsten Fragen und Antworten findest du auf der FAQ Seite der Strompreisbremse.
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Stromkostenzuschuss selber berechnen – Formel
Die Berechnung der Strompreisbremse ist nicht schwer. Wichtig dabei sind allerdings ein paar Faktoren im Auge zu behalten. Die wichtigsten möchte ich dir hier erklären.
Natürliche Person, Zählpunkt, Lastprofil und Netto Beträge
Der Stromkostenzuschuss wird nur für natürliche Personen gewährt. Dies bedeutet, dass Firmen, Unternehmen und Vereine keinen Stromkostenzuschuss bekommen. Natürliche Personen sind somit ganz gewöhnliche Vertragspersonen, welche für einen Haushalt Strom beziehen.
Jeder Zählpunkt wird dabei separat betrachtet. Dies bedeutet, dass Mengen weder addiert oder subtrahiert werden, sondern auf der Ebene des Zählpunktes anfallen. In der Regel hast du pro Zähler einen eigenen Zählpunkt. Du findest deine Zählpunkte im Netzzugangsvertrag des Netzlieferanten oder auf der Netzrechnung. Bei einer All-Inklusiv Rechnung findest du jene auf der Gesamtrechnung. Sollten Grundgebühren pro Vertrag und nicht pro Zählpunkt gelten, so ist der relative Anteil der Menge des heranzuziehenden Zählpunktes zu betrachten.
Außerdem wird der Stromkostenzuschuss nur für die Lastprofile H0, HA und HF gewährt, nicht jedoch für unterbrechbare Lastprofile wie ULA, ULB, ULC, ULD, ULE oder ULF (Heizung, Wärme, etc.). Dabei steht H0, HA und HF für nachfolgendes:
- H0: standardisiertes Lastprofil eines Haushaltes
- HA: standardisiertes Lastprofil eines Haushaltes mit Warmwasserspeicher
- HF: standardisiertes Lastprofile eines Haushaltes mit einer Speicherheizung
Der letzte wichtige Punkt sind die Nettobeträge. Der Stromkostenzuschuss wird nur auf die Nettobeträge gewährt, sodass die Steuer weiterhin auch für jene Menge welche dem Stromkostenzuschuss unterliegt voll zu zahlen ist. Beispielsweise wird bei einem Verbrauch von 3500kWh mit einem Stromkostenzuschuss von maximal 2900kWh trotzdem die Steuer für 3500kWh fällig. Dies bedeutet, dass immer die Nettobeträge der Rechnung herangezogen werden müssen.
Berechnung der Menge
Die Berechnung der Menge erfolgt nach der nachfolgenden Formel:
MIN(Verbrauch im Zeitraum des Stromkostenzuschusses; 2900 / 365 * (Tage der Rechnung im Zeitraum des Stromkostenzuschusses))
Formel zur Berechnung der Menge des Stromkostenzuschusses
Der Stromkostenzuschuss wird erst per 01.12.2022 bis 30.06.2023 gewährt. Davor oder danach angefallene Mengen müssen herausgerechnet werden. Dies passiert über das standardisierte Lastprofil (z.B. sind dort die Mengen im Winter höher als im Sommer). Wer nicht über alle 365 Werte rechnen möchte kann linear die Tage heranziehen. Eine Rechnung vom 01.11.2022 bis 31.12.2022 hat 61 Tage (30 + 31), wovon 31 Tage innerhalb des Stromkostenzuschusses liegen. Bei einem Verbrauch von 610kWh wäre der Verbrauch im Zeitraum des Stromkostenzuschusses somit 610 / 61 * 31 = 310kWh.
Die obere Formel lautet somit: MIN(310 ; 2900 / 365 * 31) = MIN(310 ; 216) = 246kWh. Dies bedeutet, dass ein maximaler Stromkostenzuschuss von 246kWh gewährt wird und für die Differenz (310 – 216) die vollen Stromkosten zu bezahlen sind.
Berechnung des Betrages
Die Berechnung des Betrags erfolgt nach der nachfolgenden Formel:
MAX(0; MIN(0,4; (Summe Grundgebühr im Zeitraum + Summe Energiekosten im Zeitraum – Summe Boni im Zeitraum) / (Verbrauch im Zeitraum) – 0,1))
Formel zur Berechnung des Betrages des Stromkostenzuschusses
Der Stromkostenzuschuss wird erst per 01.12.2022 bis 30.06.2023 gewährt. Davor oder danach angefallene Mengen müssen herausgerechnet werden. Wie bereits oben erwähnt müssen wir bei der Berechnung des Betrages darauf Rücksicht nehmen. Ebenso ist der Zeitraum entscheidend. Wir verwenden alle Grundentgelte, Energieentgelte und Boni (Nettowerte!) und multiplizieren jene mit den Anzahl der Tagen oder der Menge. Nehmen wir nun an im November bis zum 15. Dezember gilt ein Preis von 0,20€/kWh und ab 16 Dezember 0,30€/kWh. Die Grundgebühr ist bei 5€ pro Monat und der Bonus (zeitabhängig) beträgt 5€ für diese zwei Monate. Alle Beträge verstehen sich netto!
Der Anteil des Verbrauchs im Dezember ist wie aus dem oberen Beispiel hervorgeht 310kWh, wovon 150kWh (310 / 31 * 15) der ersten Grundgebühr und 160kwH (310 / 31 * 16) der zweiten Grundgebühr unterliegen. Der Energiepreis lautet somit 150 * 0,20 + 160 * 0,30 = 78€.
Der Anteil der Grundgebühr ist 5€ * 1 Monat (Dezember) = 5€. Die Alternative lautet 5€ * 2 Monate / 61 * 31 (Zeitraum) – ist allerdings da es sich bei der Grundgebühr um einen Monatswert handelt nicht sinnvoll aber näherungsweise möglich.
Der Anteil des Bonus ist 5€ / 61 * 31 = 2,54€.
Nun wird der Energiepreis und die Grundgebühr addiert und Boni subtrahiert und durch die Menge im Zeitraum des Zuschusses dividiert. Dies bedeutet: (78 + 5 – 2,54) / 310 = 0,259€/kWh. Dies wäre also der Preis pro kWh. Der Zuschuss deckt allerdings nur die Beträge zwischen 10 Cent und maximal 40 Cent. Dies bedeutet, dass die ersten 10 Cent sowieso vom Kunden zu tragen sind, also ziehen wir von den 0,259€ die 10 Cent ab = 0,159€. Sofern sich ein negativer Betrag ergibt wird kein Stromkostenzuschuss gewährt).
Die Formel lautet somit: MAX(0; MIN(0,4; (78 + 5 – 2,54) / (310) – 0,1))
Die Formel gekürzt lautet: MAX(0; MIN(0,4; 0,259-0,1)) = MAX(0 ; 0,159) = 0,159/kWh.
Der Stromkostenzuschuss entspricht nun dem Betrag aus 0,159 mal der maximalen gewährten Menge von 246kWh (ACHTUNG nicht 310 oder 610!), also 39,11€. Dieser Nettobetrag wird von der Regierung bezahlt.
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Gibt es auch schon Informationen zum Netzzuschuss und für Heizung?