Versteuerung von ETFs in Österreich: Ein umfassender Leitfaden

Investitionen in ETFs (Exchange Traded Funds) erfreuen sich großer Beliebtheit, da sie eine einfache und kostengünstige Möglichkeit bieten, in eine breite Palette von Vermögenswerten zu investieren. Doch wie sieht es mit der Besteuerung dieser Anlageform in Österreich aus? In diesem ausführlichen Beitrag werden wir die steuerlichen Aspekte von ETFs in Österreich beleuchten und Ihnen helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen.

Grundlagen der ETF-Besteuerung in Österreich

Kapitalertragsteuer (KESt)

In Österreich unterliegen Erträge aus ETFs der Kapitalertragsteuer (KESt). Der aktuelle Steuersatz beträgt 27,5 %. Diese Steuer wird auf verschiedene Arten von Erträgen aus ETFs erhoben, darunter Ausschüttungen, Kursgewinne und ausschüttungsgleiche Erträge.

  • Ausschüttungen: Wenn ein ETF Dividenden oder andere Erträge an die Anleger ausschüttet, wird darauf die KESt fällig.
  • Kursgewinne: Gewinne, die durch den Verkauf von ETF-Anteilen erzielt werden, unterliegen ebenfalls der KESt.
  • Ausschüttungsgleiche Erträge: Diese betreffen insbesondere thesaurierende ETFs, bei denen die Erträge reinvestiert werden, anstatt an die Anleger ausgeschüttet zu werden. Auch diese Erträge sind steuerpflichtig.

Meldefonds vs. Nicht-Meldefonds

Ein entscheidender Faktor für die Besteuerung von ETFs in Österreich ist die Unterscheidung zwischen Meldefonds und Nicht-Meldefonds.

  • Meldefonds: Diese Fonds haben einen steuerlichen Vertreter in Österreich, der die Erträge und Ausschüttungen an die österreichische Kontrollbank (OeKB) meldet. Für Anleger bedeutet dies, dass die Kapitalertragsteuer automatisch von der depotführenden Bank abgeführt wird.
  • Nicht-Meldefonds: Diese Fonds verfügen nicht über einen steuerlichen Vertreter in Österreich. Die Steuer auf diese Fonds wird pauschal berechnet, was zu einem höheren administrativen Aufwand für den Anleger führt. Es wird eine Pauschalbesteuerung von 27,5 % auf 90 % der jährlichen Kursgewinne angewendet.

Steuerliche Behandlung verschiedener ETF-Typen

Ausschüttende vs. Thesaurierende ETFs

  • Ausschüttende ETFs: Diese ETFs zahlen Dividenden oder Erträge direkt an die Anleger aus. Die KESt wird auf diese Ausschüttungen erhoben, sobald sie erfolgen.
  • Thesaurierende ETFs: Bei diesen ETFs werden die Erträge automatisch reinvestiert. Trotz der Reinvestition sind diese Erträge steuerpflichtig und müssen versteuert werden, auch wenn sie nicht direkt an den Anleger ausgezahlt werden.

Steuererklärung und Meldung

Steuervereinfachte Depots

Bei einem steuervereinfachten Depot kümmert sich die Bank oder der Broker um die Berechnung und Abführung der fälligen Steuern. Dies ist der einfachste Weg für Anleger, ihre steuerlichen Pflichten zu erfüllen. Bekannte österreichische Broker, die diesen Service anbieten, sind z.B. Flatex und DADAT​.

Verwendung von Auslandsdepots

Wenn Sie einen Broker im Ausland nutzen, sind Sie selbst für die Steuerberechnung und -abführung verantwortlich. Dies kann komplex und zeitaufwändig sein. Daher wird empfohlen, einen steuervereinfachten Broker zu wählen, um die steuerlichen Verpflichtungen zu minimieren und Fehler zu vermeiden​.

Fazit

Die Besteuerung von ETFs in Österreich ist ein komplexes Thema, das eine sorgfältige Planung und Verständnis erfordert. Durch die Wahl eines steuervereinfachten Depots und die Konsultation eines Steuerberaters können Anleger sicherstellen, dass sie ihre steuerlichen Verpflichtungen korrekt erfüllen und ihre Steuerlast optimieren.

Wichtige Hinweise und Ressourcen

  • Online-Steuerberatung: Nutzen Sie Online-Dienste für individuelle Beratung.
  • OeKB: Die österreichische Kontrollbank bietet Informationen zu Meldefonds.
  • Broker: Wählen Sie einen steuervereinfachten Broker wie Flatex oder DADAT für eine einfache Steuerabwicklung.

Dieser Beitrag soll Ihnen helfen, die wichtigsten Aspekte der ETF-Besteuerung in Österreich zu verstehen und fundierte Entscheidungen zu treffen. Wenn Sie spezifische Fragen haben oder Ihre Steuerstrategie optimieren möchten, ist die Beratung durch einen Steuerexperten unerlässlich.

Beispiele und Rechenbeispiele

Beispiel 1: Ausschüttender ETF

Ein Anleger kauft Anteile an einem ausschüttenden ETF für 10.000 €. Der ETF schüttet jährlich Dividenden in Höhe von 500 € aus. Auf diese Dividenden wird eine KESt von 27,5 % erhoben, was 137,50 € pro Jahr entspricht.

Beispiel 2: Ausschüttender ETF-Sparplan

Annahmen:

  • Wert des ETF-Sparplans zu Beginn des Jahres: 10.000 €
  • Jährliche Ausschüttungen: 200 €
  • Wert des ETF-Sparplans am Jahresende: 14.000 €
  • Kapitalertragsteuer (KESt): 27,5 %

Berechnungen:

  1. Erhaltene Ausschüttungen:
    • Der ETF schüttet 200 € an Dividenden aus.
    • Die darauf zu zahlende KESt beträgt: 200 € * 27,5 % = 55 €
  2. Kursgewinn:
    • Wertzuwachs des ETF-Sparplans: 14.000 € – 10.000 € = 4.000 €
    • Die KESt auf den Kursgewinn wird erst fällig, wenn die Anteile verkauft werden.
  3. Gesamte Steuerlast:
    • In diesem Fall wird nur die Steuer auf die Ausschüttungen sofort fällig: 55 €
    • Der Kursgewinn wird bei Verkauf der ETF-Anteile versteuert.

Beispiel 3: Thesaurierender ETF

Ein Anleger hält Anteile an einem thesaurierenden ETF im Wert von 10.000 €. Der ETF erzielt jährliche Erträge von 500 €, die reinvestiert werden. Auch hier wird eine KESt von 27,5 % auf die Erträge fällig, was 137,50 € pro Jahr entspricht.

Beispiel 4: Thesaurierender ETF-Sparplan mit ausschüttungsgleichen Erträgen

Annahmen:

  • Wert des ETF-Sparplans zu Beginn des Jahres: 10.000 €
  • Ausschüttungsgleiche Erträge: 50 €
  • Wert des ETF-Sparplans am Jahresende: 10.500 €
  • Kapitalertragsteuer (KESt): 27,5 %

Berechnungen:

  1. Ausschüttungsgleiche Erträge:
    • Diese Erträge werden reinvestiert und nicht ausgezahlt, sind aber dennoch steuerpflichtig.
    • Die darauf zu zahlende KESt beträgt: 50 € * 27,5 % = 13,75 €
  2. Kursgewinn:
    • Wertzuwachs des ETF-Sparplans: 10.500 € – 10.000 € = 500 €
    • Die KESt auf den Kursgewinn wird erst fällig, wenn die Anteile verkauft werden.
  3. Gesamte Steuerlast:
    • In diesem Fall wird nur die Steuer auf die ausschüttungsgleichen Erträge sofort fällig: 13,75 €
    • Der Kursgewinn wird bei Verkauf der ETF-Anteile versteuert.

Beispiel 5: Ausschüttender und thesaurierender ETF-Sparplan

Annahmen:

  • Wert des ETF-Sparplans zu Beginn des Jahres: 10.000 €
  • Jährliche Ausschüttungen: 150 €
  • Ausschüttungsgleiche Erträge: 30 €
  • Wert des ETF-Sparplans am Jahresende: 10.700 €
  • Kapitalertragsteuer (KESt): 27,5 %

Berechnungen:

  1. Erhaltene Ausschüttungen:
    • Der ETF schüttet 150 € an Dividenden aus.
    • Die darauf zu zahlende KESt beträgt: 150 € * 27,5 % = 41,25 €
  2. Ausschüttungsgleiche Erträge:
    • Diese Erträge werden reinvestiert und nicht ausgezahlt, sind aber dennoch steuerpflichtig.
    • Die darauf zu zahlende KESt beträgt: 30 € * 27,5 % = 8,25 €
  3. Kursgewinn:
    • Wertzuwachs des ETF-Sparplans: 10.700 € – 10.000 € = 700 €
    • Die KESt auf den Kursgewinn wird erst fällig, wenn die Anteile verkauft werden.
  4. Gesamte Steuerlast:
    • Steuer auf Ausschüttungen: 41,25 €
    • Steuer auf ausschüttungsgleiche Erträge: 8,25 €
    • Gesamte sofort fällige Steuer: 41,25 € + 8,25 € = 49,50 €
    • Der Kursgewinn wird bei Verkauf der ETF-Anteile versteuert.

Beispiel 6: Verkauf von ETF-Anteilen

Ein Anleger verkauft Anteile an einem ETF, die er für 10.000 € gekauft hat, für 12.000 €. Der Gewinn beträgt 2.000 €, auf den eine KESt von 27,5 % erhoben wird, was einer Steuerlast von 550 € entspricht.

Korrektur der Anschaffungskosten bei ETFs in Österreich

Die steuerliche Behandlung von ETFs in Österreich beinhaltet nicht nur die Besteuerung von Dividenden und Kursgewinnen, sondern auch die Korrektur der Anschaffungskosten. Diese Korrektur ist notwendig, um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden und sicherzustellen, dass bei (meistens aber nicht ausschließlichen) thesaurierenden ETFs die Erträge korrekt versteuert werden.

Rechtsgrundlage und Erklärung

Laut österreichischem Steuerrecht müssen die Anschaffungskosten von Fondsanteilen korrigiert werden (im einfachsten Falle um die sogenannten ausschüttungsgleichen Erträge). Ausschüttungsgleiche Erträge sind Erträge, die bei thesaurierenden Fonds anfallen, jedoch nicht direkt an den Anleger ausgeschüttet, sondern im Fondsvermögen wiederangelegt werden. Diese Erträge sind dennoch steuerpflichtig und müssen jährlich versteuert werden.

Die Korrektur der Anschaffungskosten dient dazu, dass diese Erträge nicht erneut bei einem späteren Verkauf der Fondsanteile besteuert werden. Dies ist in § 27 des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt.

Korrektur der Anschaffungskosten

  1. Ermittlung der ausschüttungsgleichen Erträge: Diese Erträge werden jährlich gemeldet und müssen vom Anleger versteuert werden. Bei einem steuereinfachen Broker erfolgt diese Meldung und Versteuerung automatisch.
  2. Korrektur der Anschaffungskosten: Die ermittelten Erträge werden zu den ursprünglichen Anschaffungskosten der Fondsanteile addiert. Dadurch erhöhen sich (bzw. senken sich) die Anschaffungskosten, was die Steuerlast beim späteren Verkauf der Anteile reduziert.

Einfaches Beispiel zur Korrektur der Anschaffungskosten

Ein Anleger kauft im Januar 2023 10 Anteile eines thesaurierenden ETFs für 1.000 € (gesamt 10.000 €). Am Ende des Jahres 2023 generiert der ETF ausschüttungsgleiche Erträge in Höhe von 20 € pro Anteil. Im Jahr 2024 werden alle Anteile des ETF mit einem Wert von 10.500 € verkauft. Die Korrektur des ETFs hat um 15€ pro Anteil zu erfolgen. Die Meldung zwecks ausschüttungsgleicher Erträge als auch Korrektur der Anschaffungskosten erfolgt am 31.12.2023. Außerdem hat der ETF noch eine Dividende von 3 € pro Anteil ausgeschüttet.

Schritt-für-Schritt-Berechnung
  1. Kauf der ETF-Anteile:
    • Anschaffungskosten: 10.000 €
  2. Erhaltene Ausschüttungen:
    • Der ETF schüttet 30 € an Dividenden aus.
    • Die darauf zu zahlende KESt beträgt: 30 € * 27,5 % = 8,25 €
  3. Ermittlung der ausschüttungsgleichen Erträge für 2023:
    • Ausschüttungsgleiche Erträge: 200 €
    • Darauf zu zahlende KESt (27,5 %): 200 € * 27,5 % = 55 €
  4. Korrektur der Anschaffungskosten:
    • Neue Anschaffungskosten: 10.000 € + 150 € = 10.150 €
  5. Verkauf der ETF-Anteile im Jahr 2024:
    • Verkaufspreis: 10.500 €
    • Berechnung des Kursgewinns: 10.500 € – 10.150 € = 350 €
  6. Versteuerung des Kursgewinns:
    • KESt auf Kursgewinn (27,5 %): 350 € * 27,5 % = 96,25 €
Steuerliche Zusammenfassung
  • Im Jahr 2023 wurden 63,25 € KESt auf die Ausschüttung sowie ausschüttungsgleichen Erträge gezahlt.
  • Beim Verkauf im Jahr 2024 wurde ein Kursgewinn von 350 € erzielt, der mit 96,25 € versteuert wurde.

Insgesamt hat der Anleger somit sicherstellt, dass die Erträge korrekt versteuert werden, ohne dass es zu einer doppelten Besteuerung kommt.

Diese Berechnungen und die Anpassung der Anschaffungskosten sind essenziell, um die steuerlichen Verpflichtungen korrekt zu erfüllen und eventuelle steuerliche Nachteile zu vermeiden. Die österreichischen Steuerbehörden haben klare Richtlinien für die Behandlung solcher Fälle, die sicherstellen, dass Anleger fair und korrekt besteuert werden.

Häufige Fragen zur ETF-Besteuerung in Österreich

Wann werden Steuern auf ETFs fällig?

Steuern auf ETFs werden fällig, wenn:
1) Ausschüttungen erfolgen
2) ETFs mit Gewinn verkauft werden
3) Thesaurierende ETFs ausschüttungsgleiche Erträge erzielen

Wie kann ich meine Steuerlast optimieren?

Einige Strategien zur Optimierung der Steuerlast sind:
1) Nutzung von steuervereinfachten Depots, um administrative Aufgaben zu reduzieren
2) Regelmäßige Überprüfung des Depots, insbesondere zum Jahresende, um eventuelle Steuerschulden zu begleichen
3) Konsultation eines Steuerberaters, um spezifische Steuersparmaßnahmen zu besprechen und umzusetzen.

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